KV-Sprechstunde |
Ambulanzarzt/-ärztin: |
Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04) |
Kommentar: |
Auf Überweisung von niedergelassenen Ärzten können alle gefäßchirurgischen Erkrankungen behandelt werden.
Eine Wundsprechstunde wird täglich angeboten.
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Angebotene Leistung: |
Aortenaneurysmachirurgie Diagnostik und Therapie von venösen Erkrankungen und Folgeerkrankungen Konservative Behandlung von arteriellen Gefäßerkrankungen Offen chirurgische und endovaskuläre Behandlung von Gefäßerkrankungen |