Kinderradiologie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Kinderradiologie
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116a SGB V bzw. § 31 Abs. 1a Ärzte-ZV (Unterversorgung) (AM05)
Kommentar: Im Rahmen dieser Ermächtigung können für alle Fragestellungen sämtliche Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr durchgeführt werden. Für Patienten mit Mukoviszidose besteht keine Altersbeschränkung.
Angebotene Leistung: Computertomographie (CT) mit Kontrastmittel
Kinderradiologie
Magnetresonanztomographie (MRT) mit Kontrastmittel
Sonographie mit Kontrastmittel
Kinderradiologie
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: durch Herrn C-M. Junge
Angebotene Leistung: