Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Schmerzambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Ein Oberarzt der Klinik ist persönlich zur Beratung und zur Durchführung von schmerztherapeutischen Behandlungen ermächtigt.
Angebotene Leistung: Diagnostik und Therapie von Arthropathien
Diagnostik und Therapie von Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens
Diagnostik und Therapie von Osteopathien und Chondropathien
Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Diagnostik und Therapie von Spondylopathien
Schmerztherapie / Multimodale Schmerztherapie