Schmerzambulanz | |
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Ambulanzarzt/-ärztin: | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04) |
Kommentar: | Ein Oberarzt der Klinik ist persönlich zur Beratung und zur Durchführung von schmerztherapeutischen Behandlungen ermächtigt. |
Angebotene Leistung: |
Diagnostik und Therapie von Arthropathien Diagnostik und Therapie von Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens Diagnostik und Therapie von Osteopathien und Chondropathien Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes Diagnostik und Therapie von Spondylopathien Schmerztherapie / Multimodale Schmerztherapie |