Schmerztherapie

Behandlungen nach OPS

Leistung Fallzahl OPS-Schlüssel Info
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Umfassende Behandlung: Drei übende oder sonstige Verfahren Drei übende oder sonstige Verfahren 438 8-91c.10
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Umfassende Behandlung: Drei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten Drei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherape 362 8-91c.12
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Umfassende Behandlung: Drei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten Drei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psyc 339 8-91c.11
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Basisbehandlung: Zwei übende oder sonstige Verfahren Zwei übende oder sonstige Verfahren 288 8-91c.00
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Intensivbehandlung: Vier oder mehr übende oder sonstige Verfahren Vier oder mehr übende oder sonstige Verfahren 168 8-91c.20
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Basisbehandlung: Zwei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten Zwei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisch 152 8-91c.02
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Intensivbehandlung: Vier oder mehr Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten Vier oder mehr Verfahren, zusätzlich ein ärztliches o 113 8-91c.22
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Intensivbehandlung: Vier oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten Vier oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich oder p 76 8-91c.21
Teilstat. interdiszipl. multimodale Schmerztherapie: Intensivbehandlung: Vier oder mehr Verfahren, davon 1 ärztl. oder psychologisch psychotherapeutisches Verf. von mind. 60 Min. und zusätzlich 1 ärztl. oder psychotherap. Einzelgespräch von mind. 30 Min. 48 8-91c.23
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Basisbehandlung: Zwei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten Zwei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychother 41 8-91c.01
Elektromyographie [EMG] k.A. 1-205
Neurographie k.A. 1-206
Registrierung evozierter Potentiale: Somatosensorisch [SSEP] k.A. 1-208.2
Harnröhrenkalibrierung k.A. 1-336
Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik k.A. 1-910
Native Computertomographie des Schädels k.A. 3-200
Computertomographie des Schädels mit Kontrastmittel k.A. 3-220