Ambulanz für akute und chronische Schmerzen

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Ambulanz für akute und chronische Schmerzen
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar:
Angebotene Leistung:
Privatambulanz für akute und chronische Schmerzen
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar:
Angebotene Leistung:
Ambulante Vor- und Nachsorge bei akuten und chronischen Schmerzen
Ambulanzarzt/-ärztin: Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V (AM11)
Kommentar: Im Rahmen einer Abklärung der Notwendigkeit einer voll- oder teilstationären Behandlung bzw. zur Vorbereitung einer solchen oder zur ambulanten Behandlung im Anschluss an teil- und vollstationäre Aufenthalte.
Angebotene Leistung: