Rheumatologie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Ermächtigungsambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Durchf. der Arthrosonogr. an Gelenken/ Muskeln, Gabe von Depot-Corticosteroid-Präparaten in Gelenke die aus diagnostischen Gründen punktiert werden müssen, Rezeptur aller im ambulanten Bereich zugelassenen Biologicals, ambulanten Infusion von diesen Präparaten. Knochendichtemessung
Angebotene Leistung: Diagnostik und Therapie von rheumatologischen Erkrankungen
Privatambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: Gesamtes Leistungsspektrum der Fachabteilung Rheumatologie.
Angebotene Leistung: Diagnostik und Therapie von rheumatologischen Erkrankungen