Schmerztherapie |
Ambulanzarzt/-ärztin: |
Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04) |
Kommentar: |
Die Mitbehandlung von Patienten im Rahmen der Ermächtigung von Frau Dr. med. Itting im Bereich der ambulanten Schmerztherapie erfolgt auf Überweisung von Vertragsärzten. Es können alle Patienten mit chronischen tumor- und nichttumorbedingten Schmerzen in einer Sprechstunde vorgestellt werden. |
Angebotene Leistung: |
Schmerztherapie / Multimodale Schmerztherapie |