Klinik für Kinder- und Jugendmedizin

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Kinder- und Kinderkardiologie-Ambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Eine ambulante Behandlung ist nur auf Überweisung eines Vertragsarztes möglich. In einigen Bereichen jedoch ist eine Überweisung eines Facharztes für Kinderheilkunde von Nöten.
Angebotene Leistung: Duplexsonographie
Eindimensionale Dopplersonographie
Native Sonographie
Kinder-und Kinderkardiologieambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar:
Angebotene Leistung:
AM08
Ambulanzarzt/-ärztin: Notfallambulanz (24h) (AM08)
Kommentar: ZINA (zentrale interdisziplinäre Notaufnahme), Triage
Angebotene Leistung: