Ambulanz des Zentrums für Rückenmarkverletzte | |
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Ambulanzarzt/-ärztin: | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04) |
Kommentar: | Das Behandlungsspektrum umfasst die Erstdiagnostik mit Beratung und Planung einer stationären, weiterführenden Diagnostik und Therapie, sowie die Nachsorgediagnostik mit Überprüfung der Therapieeffizienz, in Bezug auf Wirbelsäulenerkrankungen mit Nervenbeteiligungen und Verdachtsfälle |
Angebotene Leistung: |