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Zur Verbesserung der Versorgungsituation von Brustkrebspatientinnen werden die im Rahmenvertrag geforderten Qualitätsziele umgesetzt: Einhaltung der Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien, wirtschaftliche qualitätsgesicherte Arzneitherapie usw.
Erbrachte Menge | 175 |
Ausnahme? | Keine Ausnahme |
Erbrachte Menge | 26 |
Ausnahme? | Keine Ausnahme |
Erbrachte Menge | 65 |
Ausnahme? | Keine Ausnahme |
Erbrachte Menge | 47 |
Ausnahme? | Keine Ausnahme |
Erbrachte Menge | 99 |
Ausnahme? | Keine Ausnahme |
Erbrachte Menge | 37 |
Ausnahme? | Keine Ausnahme |
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: | ja |
Leistungsmenge Berichtsjahr: | 175 |
Leistungsmenge Prognosejahr: | 205 |
Prüfung Landesverbände? | ja |
Ausnahmetatbestand? | ja |
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? | ja |
Übergangsregelung? | nein |
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: | ja |
Leistungsmenge Berichtsjahr: | 26 |
Leistungsmenge Prognosejahr: | 32 |
Prüfung Landesverbände? | ja |
Ausnahmetatbestand? | ja |
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? | ja |
Übergangsregelung? | nein |
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: | ja |
Leistungsmenge Berichtsjahr: | 65 |
Leistungsmenge Prognosejahr: | 70 |
Prüfung Landesverbände? | ja |
Ausnahmetatbestand? | ja |
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? | ja |
Übergangsregelung? | nein |
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: | ja |
Leistungsmenge Berichtsjahr: | 47 |
Leistungsmenge Prognosejahr: | 55 |
Prüfung Landesverbände? | ja |
Ausnahmetatbestand? | ja |
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? | ja |
Übergangsregelung? | nein |
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: | ja |
Leistungsmenge Berichtsjahr: | 99 |
Leistungsmenge Prognosejahr: | 92 |
Prüfung Landesverbände? | ja |
Ausnahmetatbestand? | ja |
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? | ja |
Übergangsregelung? | nein |
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: | ja |
Leistungsmenge Berichtsjahr: | 37 |
Leistungsmenge Prognosejahr: | 28 |
Prüfung Landesverbände? | ja |
Ausnahmetatbestand? | ja |
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? | ja |
Übergangsregelung? | nein |
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: | ja |
Leistungsmenge Berichtsjahr: | 345 |
Leistungsmenge Prognosejahr: | 382 |
Prüfung Landesverbände? | ja |
Ausnahmetatbestand? | ja |
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? | ja |
Übergangsregelung? | nein |
Nr. | Erläuterung |
---|---|
CQ24 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom (gültig bis zum 30. Juni 2022) |
CQ02 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten |
CQ05 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – Perinatalzentrum LEVEL 1 |
CQ01 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma |
CQ25 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen gemäß § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser |
CQ27 | Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung mit Verfahren der bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem (QS-Richtlinie bronchoskopische LVR /QS-RL BLVR) |
CQ26 | Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung |
Anzahl | Gruppe |
---|---|
296 | Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen |
192 | Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen |
186 | Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben |
Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.
Das Kinderschutzteam des UKH, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, koordiniert und informiert hausintern und im Netzwerk extern zu Regelungen im Kinderschutz. Die Kinderschutzambulanz informiert im Internet über Angebote und Ansprechpersonen.
Mindestens 4 Fortbildungen werden jährlich zum Thema Kinderschutz intern den Beschäftigten der Kinderstationen angeboten. Die Themen sind: Kindeswohlgefährdung – gesetzliche Vorgaben; Blauer Fleck – was nun? Kindeswohl-gefährdung?; Professioneller Umgang mit Kind und Eltern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und Was passiert bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach der Entlassung?.
Das Kinderschutzteam trifft sich quartalsweise und Anlassbezogen. Es informiert sowie sensibilisiert regelmäßig die Teams über Neuigkeiten im Kinderschutz, veränderte Prozesse, Strukturen etc. im UKH.
Ein zentrales Beschwerdemanagement und die Patientenfürsprecher stehen allen Patient:innenen/Angehörigen zur Verfügung.
Alle Beschäftigten der Kinderstationen sowie einzelne Berufsgruppen, die engen Kontakt zu Minderjährigen herstellen können, müssen ein e-Führungszeugnis vorlegen.
Bereits im Verdachtsfall wird das Kinderschutzteam des UKHs informiert und ein interdisziplinäres Treffen der Mitglieder einberufen.
Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu AMTS bezogenen Themen
Vorhandensein adressatengerechter und themenspezifischer Informationsmaterialien für Patientinnen und Patienten zur ATMS z. B. für chronische Erkrankungen, für Hochrisikoarzneimittel, für Kinder
Elektronische Unterstützung des Aufnahme- und Anamnese-Prozesses (z. B. Einlesen von Patientenstammdaten oder Medikationsplan, Nutzung einer Arzneimittelwissensdatenbank, Eingabemaske für Arzneimittel oder Anamneseinformationen)
Möglichkeit einer elektronischen Verordnung, d. h. strukturierte Eingabe von Wirkstoff (oder Präparatename), Form, Dosis, Dosisfrequenz (z. B. im KIS, in einer Verordnungssoftware)
Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Arzneimittelinformationssysteme (z. B. Lauer-Taxe®, ifap klinikCenter®, Gelbe Liste®, Fachinfo-Service®)
Elektronische Dokumentation der Verabreichung von Arzneimitteln
Wahrnehmung der Aufgaben als Universitätsklinikum gemeinsam mit der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU).
Die Anzahl der Studierenden, die das PJ am UKH absolvieren ist auch im Berichtszeitraum konstant.
Im Jahr 2022 wurden in der Universitätsmedizin 147 Projekte im Drittmittelbereich gemeinsam mit Hochschulen im In- und Ausland bearbeitet.
siehe FL07
siehe FL07
Im Jahr 2022 wurden in der Universitätsmedizin 391 klinische Studien im Drittmittelbereich bearbeitet. Darunter waren 6 IIT. Das sind eigeninitiierte klinische Studien, bei denen die Martin-Luther-Universität die Sponsorenschaft übernommen hat.
Diverse Herausgeberschaften bedeutender Fachzeitschriften: u.a. „Breast Care“ (Prof. Thomssen), „Cell Communication and Signaling“ (Prof. Feller).
•formelle Betreuung u. Unterstützung durch SG Promotion •Forschungstag mit Doktorandentrack am 13.05.22 •Betreuung u. finanz. Förderung v. Doktoranden im Halleschen Promotionskolleg Medizin •Betreuung v. Doktoranden in Graduiertenkollegs GRK 2155 „ProMoAge“, GRK 2751 „InCuPANC“ und GRK 2467 „IDP“
Eingestellte, dreijährige Vollzeitausbildung in Theorie und Praxis, Abschluss mit staatlicher Prüfung, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung. Aktuell bestehen auslaufende Jahrgänge mit dem letzten Ausbildungsbeginn 2019.
Eingestellte, dreijährige Vollzeitausbildung in Theorie und Praxis, Abschluss mit staatlicher Prüfung, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung. Aktuell bestehen auslaufende Jahrgänge mit dem letzten Ausbildungsbeginn 2019.
Dreijährige Vollzeitausbildung in Theorie und Praxis, Abschluss mit staatlicher Prüfung als Physiotherapeutin/Physiotherapeut, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Dreijährige Vollzeitausbildung in Theorie und Praxis, Abschluss mit staatlicher Prüfung, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Dreijährige Vollzeitausbildung in Theorie und Praxis, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Dreijährige Vollzeitausbildung in Theorie und Praxis, Abschluss mit staatlicher Prüfung, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Dualer Studiengang UKH mit medizinischer Fakultät/ Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft. Mit Ausbildungsvergütung.
Dreijährige Vollzeitausbildung in Theorie und Praxis, Abschluss mit staatlicher Prüfung, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Ab 2023 angebotene dreijährige Vollzeitausbildung in Theorie und Praxis, Abschluss mit staatlicher Prüfung, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Dreijährige Vollzeitausbildung in Theorie und Praxis, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung. Ab 2023 Kenntnisprüfungen für Personen aus Drittstaaten.
Einjährige Vollzeitausbildung in Theorie und Praxis, Abschluss mit staatlicher Prüfung, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung. Aufqualifizierungsmaßnahme KPH für Personen, welche als ungelernte Pflegehelfer:innen tätig sind.
Dreijährige Vollzeitausbildung in Theorie und Praxis, Abschluss mit staatlicher Prüfung, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Institut f. Gesundheits- und Pflegewissenschaft (MLU), Studiengang Evidenzbasierte Pflege (B.Sc.) vereint akad. Abschluss mit Berufsabschluss Pflegefachmann/-frau, 8 Semester Regelstudienzeit, Direktstudium u. ausbildungsintegriertes Vollzeitstudium, Planung praktischer Einsätze erfolgt über d. AZfG
Prof. Dr. med. Friedrich Röpke
emeritierter C4-Professor
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Susanne Gerhardt
Mitarbeitende StS Zentrales Qualitäts- und Risikomanagement
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Katharina Wullenk
Stabsstellenleitung Zentrales Qualitäts- und Risikomanagement
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Prof. Dr. Thomas Moesta
Ärztlicher Direktor und Vorsitzender des Klinikumsvorstands
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Dr. Ralf Harnisch
Leitung Universitätsapotheke
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Frau Martina Grusche / Ines Bomeier / Heike Mitsching
Team Ansprechpartner für Menschen mit Beeinträchtigung
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Christiane Becker
Direktorin des Pflegedienstes
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Alexander Beblacz
Kaufmännischer Direktor ab 16.05.2022
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06120 Halle (Saale)
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0345
-557-1029
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Marco Bohn
Kaufmännischer Direktor bis 15.05.2022
Ernst-Grube-Straße 40
06120 Halle (Saale)
Tel.:
0345
-557-1029
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Dr. med. Sabine Roquette
Leiterin SG Qualitätssicherung
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0345
-557-2102
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Prof. Dr. med. Thomas Moesta
Ärztlicher Direktor und Vorsitzender des Klinikumsvorstands
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