Narkoseambulanz | |
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Ambulanzarzt/-ärztin: | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04) |
Kommentar: | Alle Patienten, bei denen ein operativer Eingriff elektiv geplant wird, werden in der Narkoseambulanz durch den Facharzt zum Narkoseverfahren aufgeklärt. |
Angebotene Leistung: |
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Innere Medizin |