Kassenarztzulassung Chefarzt |
Ambulanzarzt/-ärztin: |
Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04) |
Kommentar: |
Diese Personalunion von Chefarzt und Kassenarzt ermöglicht die sektorübergreifende Laboratoriumsdiagnostik und bei Vorliegen der entsprechenden Zustimmung des Patienten auch die Weitergabe der Befunde an den nachbehandelnden Arzt. |
Angebotene Leistung: |
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen |