Klinik für Radiologie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Ermächtigungsambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar:
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Radiologie
Privatambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar:
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Notfallambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Notfallambulanz (24h) (AM08)
Kommentar: Im Rahmen der Notfallversorgung können alle medizinisch notwendigen radiologischen Untersuchungen durchgeführt werden.
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen