Innere Medizin (AQ23)
Im Rahmen der alten Weiterbildungsordnung verfügt die Abteilung die volle Weiterbildung für den Common trunk zum Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin. Die Weiterbildungsermächtigung für den Facharzt Innere Medizin besteht für 60 Monate. |
Innere Medizin und Gastroenterologie (AQ26)
Es besteht die Weiterbildungsermächtigung für den Facharzt Innere Medizin und Gastroenterologie für 48 Monate. |
Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie (AQ27)
Die ärztliche Leiterin des MVZ Onkologie besitzt die Weiterbildungsbefugnis für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie (ambulant) für 12 Monate. |
Innere Medizin und Kardiologie (AQ28)
Für den Schwerpunkt Kardiologie verfügt die Abteilung über eine Weiterbildungsermächtigung von 18 Monaten. |
Innere Medizin und Pneumologie (AQ30)
Es besteht die Weiterbildungsermächtigung für Intensivmedizin für 24 Monate. |
Intensivmedizin (ZF15)
Es besteht die Weiterbildungsbefugnis für die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin für 24 Monate. |
Proktologie (ZF34)
Der Chefarzt der Abteilung besitzt die Weiterbildungsbefugnis für die Zusatzweiterbildung Proktologie für 12 Monate. |