Klinik für Schmerz- und Palliativmedizin

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Schmerz- und Palliativmedizin durch 2 ermächtigte Fachärzte
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Zur amb. Diagnostik und Therapie chron. Schmerzen oder für die amb. Substitutionsbehandlung von Schmerzpatienten bei Opiatfehlgebrauch, benötigen Sie einen Überweisungsschein und einen Termin.
Angebotene Leistung:
Schmerz- und Palliativmedizin
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: Die CA-Ambulanz steht Ihnen Mo. bis Fr. von 09-16.00 Uhr zur Verfügung. Wir bitten um Terminvereinbarung.
Angebotene Leistung:
AM17
Ambulanzarzt/-ärztin: Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (AM17)
Kommentar: Die Abteilung für Schmerz- und Palliativmedizin ist ein Teil des interdisziplinären Teams, das im Rahmen der ambulanten spezialfachärztliche Versorgung, kurz ASV, in unserer Klinik Patienten (die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden) behandelt.