Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis |
24,10 |
Da das pflegerische Personal der Fachabteilung ab 2010 sowohl für die Patientinnen der geburtshilflichen Abteilung als auch für die Patientinnen der gynäkologischen Abteilung zuständig war, teilen sich die Gesamt-VK auf B (3).11.2 und B (4).11.2 auf.
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