Berufsgruppe |
Anzahl |
Erläuterung |
Anzahl (gesamt) |
18,05 |
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Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis |
18,05 |
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Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis |
0,00 |
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Personal in der ambulanten Versorgung |
4,85 |
Sowohl die Assistenärzt*innen als auch die Fachärzt*innen, die in bestimmten dermatologischen Ambulanzbereichen (Allergieabteilung, ECP-Abteilung, Lichtabteilung, OP-Abteilung) eingesetzt sind, betreuen dort anteilsmäßig auch stat. Patienten, sind also teilweise der stat.Versorgung zuzurechnen.
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Personal in der stationären Versorgung |
13,20 |
Sowohl die Assistenärzt*innen als auch die Fachärzt*innen, die in bestimmten dermatologischen Ambulanzbereichen (Allergieabteilung, ECP-Abteilung, Lichtabteilung, OP-Abteilung) eingesetzt sind, betreuen dort anteilsmäßig auch stat. Patienten, sind also teilweise der stat. Versorgung zuzurechnen.
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Fall je Anzahl |
89,39
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maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit |
42,0 |
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