Hochschulambulanz | |
---|---|
Ambulanzarzt/-ärztin: | Hochschulambulanz nach § 117 SGB V (AM01) |
Kommentar: | Ambulante ärztliche Behandlung in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang sowie für solche Personen, die wegen Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer Untersuchung oder Behandlung bedürfen. |
Angebotene Leistung: |
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen |