Neurologie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Hochschulambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Hochschulambulanz nach § 117 SGB V (AM01)
Kommentar: Ambulante ärztliche Behandlung in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang sowie für solche Personen, die wegen Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer Untersuchung oder Behandlung bedürfen.
Angebotene Leistung: Diagnostik und Therapie von Anfallsleiden
Diagnostik und Therapie von extrapyramidalen Krankheiten und Bewegungsstörungen
Diagnostik und Therapie von malignen Erkrankungen des Gehirns
Neurologische Ambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Ambulante Durchführung intravenöser Chemotherapien und Antikörperapplikationen
Angebotene Leistung: Diagnostik und Therapie von malignen Erkrankungen des Gehirns
Parkinson Sprechstunde
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar:
Angebotene Leistung: Diagnostik und Therapie von extrapyramidalen Krankheiten und Bewegungsstörungen
Epileptologie
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar:
Angebotene Leistung: Diagnostik und Therapie von Anfallsleiden