Anästhesie und Intensivmedizin

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Anästhesieambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Ermächtigung gilt für von zugelassenen Vertragsärzten überwiesene Fälle. Sie ist beschränkt auf Überweisung der am St. Josef Krankenhaus ermächtigten Krankenhausärzte im Rahmen deren Ermächtigung sowie Belegärzten: Durchführung von Anästhesieleistungen im Rahmen ambulanter Op
Angebotene Leistung: