Niederrheinisches Zentrum für Schmerz- und Palliativmedizin

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Schmerzambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Die Ermächtigung ist ungeingeschränkt auf Überweisung jeglicher Fachrichtung für chornische schmerztherapeutische Behandlungen - ausgenommen sind die vom Krankenhausträger nach § 115 b SGB V angezeigten Leistungen
Angebotene Leistung:
Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung (SAPV)
Ambulanzarzt/-ärztin: Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (AM17)
Kommentar: