Herzschrittmacher - Ambulanz |
Ambulanzarzt/-ärztin: |
Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116a SGB V bzw. § 31 Abs. 1a Ärzte-ZV (Unterversorgung) (AM05) |
Kommentar: |
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Herzschrittmacher
- Kardiologische Beratung der Patienten
Die KV-Zulassung galt bis zum 03. Quartal 2017. Die Leistung wird nun in Zusammenarbeit und unter der Ermächtigung von Herrn DM Hechler in unserem Haus weitergeführt. |
Angebotene Leistung: |
Diagnostik und Therapie von Herzrhythmusstörungen |