Geburtshilfe und Neugeborenenabteilung mit Neonatologie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Ambulante Geburt
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Die Möglichkeit der Wahl zwischen ambulanter oder stationärer Entbindung besteht jederzeit. Die Nachsorge kann durch hausinterne Hebammen durchgeführt werden. Vorgeburtliche Gespräche mit den werdenden Eltern, wenn der betreuende Frauenarzt eine Besonderheit der Schwangerschaft feststellt.
Angebotene Leistung: Pränataldiagnostik und -therapie
Betreuung von Risikoschwangerschaften
Diagnostik und Therapie von Krankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes
Urogynäkologie