Institut für Bildgebende Diagnostik und Interventionelle Radiologie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

AM04
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Eingeschränkte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten.
Angebotene Leistung:
AM17
Ambulanzarzt/-ärztin: Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (AM17)
Kommentar: eingeschränkte Ermächtigung für die amb. Patientenversorgung Radiologie als Teil des ASV Gynäkologische Tumoren