Berufsgruppe |
Anzahl |
Erläuterung |
Anzahl (gesamt) |
5,40 |
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Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis |
5,40 |
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Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis |
0,00 |
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Personal in der ambulanten Versorgung |
0,00 |
Eine ambulante Versorgung findet ggfls. in der Zentralen Aufnahme und/oder über das angegliederte MVZ und/oder im Rahmen der KV-Ermächtigung statt. Die anteilige Stellenaufschlüsselung des Personals in ambulante und stationäre Leistungen ist nicht bzw. nur sehr bedingt möglich.
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Personal in der stationären Versorgung |
5,40 |
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Fall je Anzahl |
200,00
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maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit |
40,0 |
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