Berufsgruppe |
Anzahl |
Erläuterung |
Anzahl (gesamt) |
7,66 |
|
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis |
7,26 |
|
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis |
0,40 |
|
Personal in der ambulanten Versorgung |
0,00 |
Eine ambulante Versorgung findet ggfls. in der Zentralen Aufnahme und/oder über das angegliederte MVZ und/oder im Rahmen der KV-Ermächtigung statt. Die anteilige Stellenaufschlüsselung des Personals in ambulante und stationäre Leistungen ist nicht bzw. nur sehr bedingt möglich.
|
Personal in der stationären Versorgung |
7,66 |
|
Fall je Anzahl |
130,29
| |
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit |
40,0 |
|