HNO Ambulanz |
Ambulanzarzt/-ärztin: |
Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04) |
Kommentar: |
- Allg. und Otologische Sprechstunde der HNO-Klinik
- Tumorsprechstunde der HNO-Klinik
- Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres (Resektion Ohrmuscheltumor) und plastische Rekonstruktion von Teilen der Ohrmuschel und Muschelverkleinerung |
Angebotene Leistung: |
Diagnostik und Therapie von Tumoren im Bereich der Ohren |