Kinder- und Jugendmedizin (AQ32)
Es besteht die volle Weiterbildungsermächtigung (5 Jahre) für die Kinder- und Jugendmedizin (einschließlich 6 Monate intensivmedizinische Versorgung). |
Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder-Kardiologie (AQ34)
Ein Oberarzt der Klinik verfügt über diese Schwerpunktbezeichnung. |
Kinder- und Jugendmedizin, SP Neonatologie (AQ35)
Der Chefarzt der Klinik verfügt über diese Schwerpunktbezeichnung, es besteht eine Weiterbildungsermächtigung von 3 Jahren im Verbund. |
Kinder- und Jugendmedizin, SP Neuropädiatrie (AQ36)
Eine Oberärztin verfügt über diese Schwerpunktbezeichnung. |
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (AQ37)
Es besteht eine Weiterbildungsermächtigung von 1 Jahr für dieses Fachgebiet. |