Klinik für Kardiologie und Internistische Intensivmedizin

Ärztliche Fachexpertise

Innere Medizin (AQ23)

Es besteht Weiterbildungsermächtigung für 36 Monate. Basisweiterbildung Innere Medizin. Ärzte sind gemeinsam zur Weiterbildung befugt.

Innere Medizin und Kardiologie (AQ28)

Es besteht Weiterbildungsermächtigung für 36 Monate

Intensivmedizin (ZF15)

Es besteht eine Weiterbildungsermächtigung für 24 Monate.

Notfallmedizin (ZF28)

Es besteht eine Weiterbildungsermächtigung für 6 Monate.

Sportmedizin (ZF44)
Klinische Akut- und Notfallmedizin (ZF61)