Innere Medizin (AQ23)
Es besteht Weiterbildungsermächtigung für 36 Monate. Basisweiterbildung Innere Medizin. Ärzte sind gemeinsam zur Weiterbildung befugt. |
Innere Medizin und Kardiologie (AQ28)
Es besteht Weiterbildungsermächtigung für 36 Monate |
Intensivmedizin (ZF15)
Es besteht eine Weiterbildungsermächtigung für 24 Monate. |
Notfallmedizin (ZF28)
Es besteht eine Weiterbildungsermächtigung für 6 Monate. |
Sportmedizin (ZF44) |
Klinische Akut- und Notfallmedizin (ZF61) |