Anästhesie / Intensivmedizin / Schmerztherapie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Anästhesiologische und Schmerzambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Narkosevorbesprechung und -fähigkeitsuntersuchung; Schmerztherapie; Interdisziplinäre Schmerzkonferenz;
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Schmerztherapie
AM07
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: Alle Narkoseverfahren werden angeboten
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Schmerztherapie